das kleingedruckte.

für mitbewerber, gestrandete rechts​anwälte und andere neugierige menschen –
impressum & allgemeine geschäftsbedingungen

verantwortlich für alle inhalte ist das büro stoltenhoff,
also jan stoltenhoff und ann-kathrin stoltenhoff

rappstraße 15, 20146 hamburg
+49 40 58967874
+49 40 58967882
buero@stoltenhoff.de
ust.-id gemäß § 27 a: DE 17897597

für unsere website braucht es einen vernünftigen browser (der internet explorer gehört sicher nicht zu dieser gattung), 60 % sehleistung und einen offenen geist. wer bilder oder texte ungefragt mitnimmt, ist nicht mehr unser freund.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des büro stoltenhoff (Auftragnehmer)



Leistungsumfang im Bereich Gestaltung, Satz und Layout:

Unsere Leistungen in diesem Bereich umfassen die visuelle Gestaltung von Medien aus dem Print- und Onlinebereich (z. B. Flyer, Webseiten, Visitenkarten, Logos, Magazine). Die Gestaltung eines konkreten Produktes erfolgt auf Basis eines Briefings durch den Auftraggeber zu Beginn des Arbeitsprozesses. 
Zum Bereich Gestaltung und Layout gehört ausdrücklich nicht das Erstellen und/oder die Korrektur von Texten, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vorher vereinbart und ist Teil des Angebots. Wir haften nicht für die Richtigkeit fremder Texte.



Leistungsumfang Webdesign:

Im Bereich Webdesign trennen wir zwischen den Bereichen Gestaltung und Programmierung. Jeder unserer Kunden wird vor Beginn eines solchen Auftrages darauf hingewiesen, dass im Medium Internet gewisse gestalterische Grenzen existieren, die entweder gar nicht oder nur unter sehr hohem zeitlichen Aufwand zu überwinden sind. Insbesondere bei der Überführung bestehender Webseiten in ein CMS (wie Typolight oder Joomla) können wir deshalb keine Haftung dafür übernehmen, dass die neue, auf dem CMS basierende Seite, den exakt selben Look hat, wie die zuvor bestehende Seite. 
Unsere Leistung beinhaltet eine verbindliche Darstellung des Designs in den derzeit üblichen Browsern (Safari, Firefox, MS Explorer ab Nr. 7). Ausgenommen sind stark veraltete Browser-Versionen, wie der Microsoft Explorer 6 und ältere, es sei denn der Kunde wünscht dies ausdrücklich.



Leistungsumfang im Bereich Text, PR und redaktionelle Suchmaschinenoptimierung:

Unsere Leistungen in diesem Bereich beziehen sich immer auf ein zuvor ausgewähltes Medium, für das der Text erstellt wird, also zum Beispiel für ein Presseportal, eine Homepage, ein Printmagazin oder einen Flyer. Basis jeder redaktionellen Texterstellung ist üblicherweise die Themenvorgabe durch den Kunden sowie die Anlieferung inhaltlicher Vorgaben durch den Kunden (auf der Basis von Stichworten oder kurzen Essays). Ausnahmen stellen Aufträge für Texte dar, die von uns komplett eigenständig erarbeitet und recherchiert werden sollen. In diesem Fall bedarf es nur einer Themenvorgabe durch den Auftraggeber.

Vertragsabschluß:

Mit seiner Bestellung bietet der Auftraggeber uns den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage unseres Angebotes und dieser AGB verbindlich an. Die Bestellung, bzw. Auftragserteilung kann mündlich, schriftlich, per Fax oder per E-Mail erfolgen. Der Vertrag kommt mit unserer Annahme der Bestellung zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf. Wir informieren den Auftraggeber über den Vertragsabschluss mit unserer Auftragsbestätigung.
Verjährung von Angeboten:
Unsere Angebote haben jeweils eine Gültigkeit von drei Monaten und gelten nur für den im Angebot genannten Kunden und die genannte Leistung.


Anerkennung anderer AGBs: 
Wir erkennen die AGBs anderer nur durch ausdrückliche schriftliche Bestätigung an.

Mitwirkungspflicht des Auftraggebers:

Voraussetzung für das Erbringen der oben genannten Leistungen durch das büro stoltenhoff ist, dass der Auftraggeber sämtlichen ihm obliegenden Mitwirkungspflichten in der wie folgt spezifizierten Weise nachkommt. 
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur rechtzeitigen Übergabe sämtlicher, für die Erfüllung des Auftrags nötiger Materialien, also beispielsweise Logos, Texte, Bilder und aller weiteren Informationen, die für die Auftragsausführung von Bedeutung sind oder sein könnten (auch Termine oder Terminänderungen, die sich während des laufendes Prozesses ereignen).
 Der Auftraggeber verpflichtet sich zur zeitnahen Korrektur der vorgelegten Entwürfe.


Materialübergabe durch den Auftraggeber:

Insbesondere für umfangreiche, komplexe Aufträge im Bereich Gestaltung (Webseiten. Magazine o. ä.) und Text (sehr spezifische Leistungen oder Produkte) gelten unsere Stundensätze und Pauschalangebote nur unter der Bedingung, dass die Materialübergabe wie vereinbart erfolgt. Zu diesem Zweck erhält jeder Kunde zu Projektbeginn ein entsprechendes Dokument, das Form und Zeitpunkt der Übergabe regelt. Wir haften nur dann für Abgabetermine, wenn das Material vollständig, vorgeordnet und zum vereinbarten Zeitpunkt an uns übergeben wurde.




Nutzungsrechte und Urheberrecht (Text und Gestaltung):

Das Nutzungsrecht für unsere Leistungen (Gestaltung und Texte aller Art) verbleibt bis zum vollständigen Begleichen der Rechnung durch den Auftraggeber allein bei uns. Unsere Leistungen dürfen vom Auftraggeber jeweils nur zu dem im Auftrag vereinbarten Zweck und im dafür vereinbarten Medium verwendet werden. Eine Vervielfältigung oder Verwendung von Grafiken, Bildern, Texten und anderen Inhalten in weiteren Medien oder zu einem veränderten Zweck ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch uns nicht gestattet.


Entwurfshonorar und Nutzungshonorar im Bereich Gestaltung:

Im Bereich Gestaltung wird zwischen dem Entwurfshonorar, dem einfachen, und dem erweiterten Nutzungshonorar unterschieden. Üblicherweise beinhaltet z.B. das Honorar für die Gestaltung eines Flyers oder Magazins das Entwurfshonorar und das Honorar für das einfache Nutzungsrecht. Das heißt, dass ein gestaltetes Produkt vom Auftraggeber nur zu dem vereinbarten Zweck genutzt werden darf und dem Gestalter das Recht verbleibt, das Werk weiterhin selbst zu nutzen oder weiteren Personen das einfache Nutzungsrecht zu übertragen. Jede weitere Nutzung einer Gestaltung für einen abweichenden Zweck als den vereinbarten ist honorarpflichtig. Das erweiterte oder exklusive Nutzungsrecht wird gesondert erworben und berechtigt den Auftraggeber zur alleinigen Nutzung des Werkes zu dem vereinbarten Zweck. Erwirbt der Auftraggeber das ausschließliche Nutzungsrecht, so ist er dennoch ohne die Zustimmung des Gestalters nicht berechtigt, dieses Recht auf Dritte zu übertragen oder einem Dritten einfache Nutzungsrechte an der Design-Arbeit einzuräumen. Unsere notwendige Zustimmung als Urheber kann im Voraus erteilt werden. Eine solche Ausweitung der wirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeiten, geht üblicherweise mit einer entsprechenden Anhebung des Honorars einher.



Honorare und Zahlungspflichten:

Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung unserer Leistungen ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung und ist vorher zu vereinbaren. Honorare sind stets Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer (ges. MWSt 19 %). Alle unsere erbrachten Leistungen sind spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum vollständig und ohne Abzüge zahlbar. Wird diese Frist überschritten, erhält der Auftragnehmer eine erste Mahnung. Wird die in der Mahnung gesetzte Frist nicht eingehalten, kommt der Auftraggeber automatisch in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Es werden Verzugszinsen in angemessener Höhe fällig.

Hinweis:

Falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde oder keine tarifvertraglichen Bestimmungen gelten, sind für die Honorierung von Textbeiträgen die Empfehlungen des DJV (Deutscher Journalisten-Verband) anzuwenden und für die Honorierung von Grafikaufträgen die Empfehlungen der AGD (Allianz deutscher Designer).




Abnahme, Gewährleistung und Korrekturen:

Der Auftraggeber hat auf schriftiche Anzeige des Auftragnehmers Dateien, bearbeitete Dateien, Projektteile und Texte innerhalb von drei Tagen abzunehmen. Erfolgt die Abnahme nicht ausdrücklich, so gelten die übergebenen Leistungen spätestens zwei Wochen nach Zugang beim Auftraggeber als abgenommen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet den Auftraggeber bei Beginn der Frist auf die Bedeutung seines Schweigens per E-Mail hinzuweisen. Wegen unwesentlicher Mängel (z.B. Rechtschreibfehler) kann die Abnahme nicht verweigert werden.

Unsere Festpreis-Angebote enthalten, wenn nicht anders vereinbart, zwei Korrekturrunden. Darin enthalten sind ausschließlich Korrekturen des bestehenden Auftrags, nicht jedoch Änderungen oder Ergänzungen, die über den ursprünglichen Auftrag hinausgehen. Bei nur unerheblicher Abweichung oder Beeinträchtigung von der vereinbarten Beschaffenheit und Brauchbarkeit bestehen keine Mängelansprüche und kein Recht auf kostenmäßige Minderung des vereinbarten Honorars.

Sofern das von uns gelieferte Material begründeten Anlass zur Korrektur bietet oder mangelhaft ist, kann der Auftraggeber eine Nachbesserung verlangen, jedoch keine komplette Neuerstellung. Nachbesserungen werden durch uns innerhalb einer dem Mangel angemessenen Zeit so schnell wie möglich durchgeführt. 
Der Mangel ist innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Leistung telefonisch und nach weiteren drei Werktagen schriftlich mitzuteilen; bei technischen und sonstigen verdeckten Mängeln innerhalb von 14 Tagen ab Entdeckung in schriftlicher Form. 
Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Leistungen des Auftragnehmers sowie für sämtliche Schadensersatzansprüche aus diesem Rechtsgrund, beträgt in allen Fällen sechs Monate ab Abnahme.

Abgabetermine:

Wir haften nicht für verspätete Abgabetermine, wenn uns das für den Auftrag nötige Material durch den Auftraggeber erst nach dem vereinbarten Zeitpunkt, unvollständig oder ungeordnet übergeben wird.



Haftung und Schadenersatz:

Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch den Auftraggeber durch Felh- oder Schlechtinformation, unvollständige Überlassung oder eigene Fristversäumnisse verursacht wurden.

Von den Einschränkungen der Gewährleistung bei Werk- und Dienstleistungen bzw. Kaufgegenständen (Rechten) ausgenommen sind Mängel und Mangelfolgeschäden, die das büro stoltenhoff oder seine Erfüllungsgehilfen durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung herbeigeführt haben oder wenn der Lieferant Mängel arglistig verschwiegen hat oder aber die Mängelfreiheit garantiert hat. Ferner sind ausgenommen Schäden für Leben, Körper oder Gesundheit aufgrund vorsätzlicher und fahrlässiger Pflichtverletzung durch den Lieferanten oder seine Erfüllungsgehilfen.

Computerviren, Datenträger:

büro stoltenhoff haftet nicht für Schäden, die beim Auftraggeber im Zusammenhang mit der Nutzung der vom Lieferanten angelieferten Dateien eintreten, sei dies durch Computerviren in oder an E-Mails oder vergleichbaren Übermittlungen oder diesen beigefügten Anhängen, in oder in Verbindung mit angelieferten Datenträgern oder aus/in an Anlagen des Auftraggebers angeschlossenen Geräten des Lieferanten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Computer- und sonstigen Digitalsysteme durch Virenschutzprogramme und weitere branchenübliche Maßnahmen zu schützen und diese Schutzsysteme jeweils auf dem neuesten Stand zu halten, soweit dies technisch umsetzbar und zumutbar ist.

Haftungsbegrenzung: 

Wir haften für durch uns herbeigeführte Mängel nur bis zu einer Summe von 5.000 Euro
Verjährung:
Schadensersatzansprüche wegen Sach- und Vermögensschäden verjähren innerhalb eines Jahres.



Rechte Dritter:

Der Auftraggeber trägt die alleinige presse-, zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die Veröffentlichung von Beiträgen. büro stoltenhoff übernimmt also keine Gewähr für die Rechte Dritter wegen einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber, wenn diese Dritten in veröffentlichten Beiträgen erwähnt oder abgebildet werden. Wir bieten ausdrückliche keine Gewähr für deren Persönlichkeits-, Marken-, Urheberrechts- und Eigentumsrechte sowie sonstige Ansprüche infolge einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber. Für die Klärung solcher Rechte ist regelmäßig der Auftraggeber verantwortlich; der Auftraggeber muss die eventuellen Kosten einer rechtlichen Prüfung der Zulässigkeit einer Veröffentlichung tragen. Sofern zwischen dem Lieferanten (büro stoltenhoff) und dem Auftraggeber streitig ist, ob eine Gewähr für bestimmte Rechte Dritter übernommen wurde oder was als bestimmungsmäßige Eigenschaft des Materials und zulässiger Verwendungszweck vereinbart wurde, ist der Auftraggeber beweispflichtig für den Inhalt der Abreden. Diese sind stets schriftlich zu treffen. Soweit Dritte bzw. staatliche Einrichtungen im In- und Ausland wegen der Verwendung des Materials durch den Auftraggeber Ansprüche erheben oder presse- und strafrechtliche Sanktionen einleiten oder durchsetzen, hat der Auftraggeber den Lieferanten von allen damit verbundenen Kosten freizustellen, es sei denn, den Lieferanten trifft die Haftung gegenüber dem Auftraggeber nach den vorstehenden Absätzen. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die Rechte am Beitrag an Dritte überträgt.

Erfüllungsort 
ist der Sitz des Auftragnehmers

Gerichtsstand: 
Hamburg, 23. März 2010


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